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Restschuldbefreiung in England – nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei! In Deutschland und Österreich dauern außergerichtliche Verfahren häufig mehrere Monate lang an, während die Gläubiger mit all ihren Möglichkeiten (oft auch unseriösen Mitteln) auf den Schuldner einwirken können – eine Situation, in der man nicht leben will. Gerichte weisen bzw. brechen Verfahren außerdem immer wieder aufgrund von Formfehlern ab. Der Schuldner steht dann wieder genau da, wo er vor Verfahrensbeginn war, allerdings ohne eine hilfreiche Möglichkeit. In Deutschland kann es bis zu 9 Jahre dauern, bis Ihre Gläubiger keine Ansprüche an Sie mehr geltend machen dürfen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und kontaktieren sie uns noch heute! Das Insolvenzverfahren in England zeigt gegenüber dem Verfahren in Deutschland und Österreich einschneidende Vorteile. Der wichtigste: RESTSCHULDBEFREIUNG NACH 12 MONATEN - und das gesetzlich gesichert! Nach Erarbeitung einer auf Sie zugeschnittenen Strategie und unter andauernder persönlicher Betreuung werden wir im Falle eines Falles mit Ihnen das Insolvenzverfahren in England, gültigem EU-Recht entsprechend, einleiten. Bei so einer Herausforderung lassen wir sie natürlich nicht allein: Wir bieten Ihnen hier und in England eine persönliche Komplettbetreuung und unterstützen Sie bei allem, was für ein erfolgreiches Verfahren nötig ist: - Erwerb eines Wohnsitzes in England, der das Kriterium des geforderten Hauptwohnsitzes (51�erfüllt und somit englischem Insolvenzrecht entspricht. - Erlangung einer englischen Adresse in Mietwohnung/Appartement, ggf. auch eine „Sofort-Adresse“ nach den Kriterien des englischen Insolvenzverfahrens. - Anmeldung von Gas, Wasser Strom und Erledigung aller weiteren notwendigen Formalitäten - Erstellung eines englischen Kontos für Sie mit qualifizierter Begleitung zu den Bankterminen - Versicherungsabschluss (Erwerb einer National ... Eintrag vom: 22.01.2010.
http://www.ukinsolvenz.de
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